Information zur Sommerparty Dardesheim
Sicherheitshinweise für den Zutritt zum Veranstaltungsgelände
Sehr geehrte Gäste
wir möchten Sie auf die folgenden Sicherheitshinweise hinweisen, die im Rahmen des Jugendschutzgesetzes sowie zur Gewährleistung der Sicherheit aller Besucher auf unserem Veranstaltungsgelände gelten. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch und halten Sie sich an die aufgeführten Richtlinien.
1. **Zutritt und Altersbeschränkung:**
Für den Zutritt zum Veranstaltungsgelände gilt eine Altersbeschränkung. Personen im Alter von 14 bis 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur bis 22 Uhr besuchen. Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren haben die Erlaubnis, bis maximal 24 Uhr zu bleiben. Am Einlass erhalten Sie farbige Bänder, die je nach Altersgruppe unterschiedlich sind. Diese Bänder müssen während des gesamten Aufenthalts sichtbar getragen werden. Das Personal der Sicherheitsdienste wird regelmäßig Kontrollen durchführen, um die Einhaltung dieser Regelung sicherzustellen. (Ausnahme in Begleitung oder Mutti Zettel)
2. **Getränke auf dem Gelände:**
Das Mitbringen von Getränken auf das Veranstaltungsgelände ist ausdrücklich untersagt. Diese Regelung dient dem Schutz aller Besucher und der Einhaltung unserer Sicherheitsstandards. Im Inneren des Geländes stehen ausreichend Getränke zum Kauf bereit.
3. **Taschenkontrollen:**
Alle Besucher müssen sich darauf einstellen, dass am Einlass Taschenkontrollen durchgeführt werden. Sicherheitskräfte sind befugt, Taschen und sonstige Gepäckstücke zu überprüfen. Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass keine verbotenen Gegenstände in das Veranstaltungsgelände gelangen.
4. **Verbotene Gegenstände:**
Das Mitbringen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen jeglicher Art ist strengstens untersagt. Bei Feststellung solcher Objekte am Einlass oder während der Veranstaltung werden diese umgehend beschlagnahmt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Maßnahmen Ihrer Sicherheit dienen.
5. **Anweisungen des Personals:**
Das Personal vor Ort ist dazu angehalten, die oben genannten Bestimmungen durchzusetzen. Zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung sind alle Besucher verpflichtet, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert oder Personen des Geländes verwiesen werden.
6. **Jugendschutzgesetz:**
Wir setzen alle Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem Jugendschutzgesetz um. Dieses Gesetz soll Minderjährige vor Gefahren schützen und eine sichere Umgebung schaffen. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und sicheren Aufenthalt auf unserer Veranstaltung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Servicepersonal, das Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung steht.
Mit freundlichen Grüßen,
Andre Buchholz
Veranstalter